BFuP Nr. 4 vom Seite 402

Zur Bemessung kalkulatorischer Abschreibungen und kalkulatorischer Zinsen bei der kostenbasierten Preisermittlung von Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung (Zusammenfassung)

Prof. Dr. Günter Sieben und Dr. Helmut Maltry

Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) unterliegen in Deutschland einem gesetzlichen Versorgungsauftrag. Vor dem Hintergrund dieses Versorgungsauftrags müssen die von einem EVU erzielten Erlöse zumindest die Erhaltung und Betriebsbereitschaft eines EVU langfristig sicherstellen. Die Bemessung der in eine kostenbasierte Preiskalkulation (Selbstkostenermittlung) eingehenden Positionen muss diesem Umstand Rechnung tragen. Von besonderer Problematik ist dabei die Bewertung des Einsatzes langlebiger Anlagegüter, bei denen es im Verlauf ihrer Nutzungsdauer zu erheblichen Preisänderungen kommen kann. Beim Auseinanderfallen von historischen Anschaffungspreisen und künftigen Wiederbeschaffungspreisen stellt sich die Frage, auf welcher Basis kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen ermittelt werden sollen. Die nachfolgenden Ausführungen gehen dieser Frage nach und belegen letztlich das Primat einer tageswertbasierten Selbstkostenermittlung.

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Fundstelle(n):
BFuP 4/2002 Seite 402
NAAAB-70867