Risikomanagement im Industrieunternehmen (Zusammenfassung)
Der Gesetzgeber hat mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) zum den Vorstand mit § 91 II AktG verpflichtet ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Der folgende Aufsatz soll aus der Unternehmenspraxis anhand der Henkel KGaA Aufbau und Struktur des Risikomanagements in einem diversifizierten internationalen Unternehmen sowie die Auswirkung des KonTraG darstellen. Weiterhin werden die entsprechenden Erfahrungen mit der Prüfung des Risikomanagementsystems durch den Abschlußprüfer in den ersten beiden Jahren nach KonTraG dargestellt.
Das vollständige Dokument können Sie bei unserem NWB Volltextservice kostenpflichtig unter bibliothek@nwb.de erwerben. Bitte geben Sie hierfür Ihre komplette Anschrift an.
Fundstelle(n):
BFuP 3/2000 Seite 261
TAAAB-70784