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Werbungskostenabzug und Arbeitgeberersatz bei Arbeitnehmern mit Auswärtstätigkeit an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten
In mehreren Urteilen unter dem Datum des hat der BFH zum Teil seine Rechtsprechung zum Arbeitgeberersatz (bzw. Werbungskostenabzug) bei Einsatzwechseltätigkeiten geändert. Nach dem sind die Urteile anzuwenden. Es wird nicht beanstandet, wenn für Zeiträume bis einschließlich 2005 weiter nach den Regelungen der Lohnsteuerrichtlinien 2005 verfahren wird. In einer der folgenden BBK-Ausgaben wird Gehring den Stand der Rechtsprechung zum Reisekostenersatz von Arbeitgebern ausführlich vorstellen.