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Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. 1. 2006
Handlungsbedarf für potentielle Bauherren und Erwerber
Für Neufälle ab dem sieht der Koalitionsvertrag der großen Koalition die Streichung der Eigenheimzulage zum vor. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Datum des Bauantrags bzw. Kaufvertrags entscheidet über Rechtslage
Bauherren, die vor dem mit der Herstellung eines Neubaus beginnen, haben noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes. Als Beginn der Herstellung gilt der Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht wird. Ist keine Baugenehmigung, sondern nur eine Bauanzeige erforderlich, ist der Zeitpunkt, zu dem die Bauunterlagen eingereicht werden, maßgebend. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist es entscheidend, wann der Bauherr mit den Bauarbeiten beginnt. S. 2
Erwerber müssen noch in diesem Jahr den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, um sich den Anspruch auf die Eigenheimzulage zu sichern.
Beginn des Förderzeitraums
Der achtjährige Förderzeitraum beginnt mit dem Jahr der Fertigstellung bzw. Anschaffung der Wohnung. Eine Wohnung ist fertig gestellt, sobald sie nach A...