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Kartsport als Liebhaberei
Ist aus den Gewinnermittlungen der ersten drei Jahre ersichtlich, dass die Betriebseinnahmen aus dem Betreiben eines Handels S. 5mit Kartersatzteilen fast ausschließlich aus Sponsorengeldern und Preisgeldern bestehen und sind Warenverkäufe in dieser Zeit nicht oder nur vereinzelt erfolgt, bestehen erhebliche Zweifel, ob der angemeldete Handel überhaupt betrieben wird.