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Betrieblicher Schuldzinsenabzug
Im Hinblick auf die steuerliche Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben ist eine zweistufige Prüfung notwendig. In einem ersten Schritt ist zu ermitteln, ob und inwieweit Schuldzinsen zu den betrieblich veranlassten Aufwendungen gehören. In einem zweiten Schritt muss geprüft werden, ob der Betriebsausgabenabzug im Hinblick auf Überentnahmen eingeschränkt ist. Das BMF nimmt in diesem Zusammenhang zu folgenden Einzelfragen Stellung: Betrieblich veranlasste Schuldzinsen, Überentnahmen, Korrektur der Einlage und Entnahmen des 4. Quartals (überholt), Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags, Schuldzinsen aus Investitionsdarlehen, Schuldzinsen bei Mitunternehmerschaften, Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3, § 5a und 13a EStG und Anwendungsregelung.S. 4