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Solidaritätszuschlag und kein Ende?
Verfahrensrechtliche Probleme beim Einspruch gegen den Solidaritätszuschlag
Derzeit ist beim FG Münster unter dem Aktenzeichen 12 K 6263/03 E ein Verfahren zur Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags anhängig (vgl. NWB Beratung aktuell 37/2005). Bezug nehmend auf dieses Verfahren empfehlen sowohl die Bundessteuerberaterkammer als auch die Verbände die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags. In der Praxis tauchen hierbei zwei verfahrensrechtliche Probleme auf.
1. Erfasst der Einspruch gegen den „Einkommensteuerbescheid” auch die Festsetzung des Solidaritätszuschlags?
Das erste Problem beschäftigt sich mit einem Sachverhalt, der im Beratungsalltag nicht selten anzutreffen sein wird und am nachstehenden Beispiel kurz aufgezeigt werden soll.
Vor Bekanntwerden des beim FG Münster anhängigen Verfahrens wurde ein Einspruch gegen einen Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerbescheid mit den Worten eingelegt: „…hiermit lege ich namens und im Auftrag meines Mandanten Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 200X vom XX. XX. XX ein…”. Vorausgesetzt, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, ist nunmehr zu überlegen, ob dieser eingelegte Einspruch nicht um den Angriff gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags erwe...