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Wohnungseigentum | Umstellung von Gas auf Fernwärme
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann mehrheitlich die Umstellung der Heizung von Öl auf Fernwärme beschließen. Diese Maßnahme ist als modernisierende Instandsetzungsmaßnahme zu qualifizieren und stellt keine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung (s. § 22 WEG) dar. Eine Instandhaltung bzw. Instandsetzung beschränkt sich nicht auf die bloße Erneuerung und das Auswechseln bereits vorhandener Bauteile oder Einrichtungen, sondern umfasst auch technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösungen ().