Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LG Dresden 22.06.2005 10-O-2618/04, NWB 48/2005 S. 391

Prozessrecht | Bemessung der Reisekosten eines Zeugen mittels Wegeberechnungsprogramms

Ein geladener Zeuge darf als Fahrtkostenersatz grundsätzlich die von ihm tatsächlich mit dem Pkw gefahrenen Kilometer ansetzen. In der Justizverwaltung eingesetzte Wegeberechnungsprogramme („Routenplaner”) können lediglich einer Plausibilitätskontrolle dienen. Die von solchen Geräten errechneten Fahrtstrecken begrenzen nicht den anzusetzenden Fahrtkostenersatz, soweit er nicht unverhältnismäßig ist (LG Dresden, Beschluss v. - 10-O-2618/04, MDR 2005 S. 1260).

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden