Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kirchensteuer | Kappung des zu versteuernden Einkommens
In dem Beitrag „Kirchensteuersätze 2006” in NWB F. 12 S. 1489 hat sich auf der Seite 1489 in der Spalte „Kappung des zu versteuernden Einkommens bei” für Baden-Württemberg ein Fehler eingeschlichen. Für die ev. Landeskirche Baden, das Erzbistum Freiburg und die Diözese Rottenburg-Stuttgart beträgt der Prozentsatz nicht 2,75 v. H., sondern 3,5 v. H. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen und um handschriftliche Berichtigung.