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Insolvenzantragspflicht bei kapitalersetzendem Darlehen ohne Rangrücktritt
Eine Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung einer GmbH entfällt nicht durch Gewährung eines eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens, wenn der darlehensgewährende Gesellschafter keine Rangrücktrittserklärung abgegeben hat. Hier- bei ist es unerheblich, dass der Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist (OLG-Schleswig, Urteil vom - 7 U 166/03, GmbHR 2005 S. 1124).