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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 477/03

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b

Kellerraum in einem mit dem Lebensgefährten bewohnten Einfamilienhaus ist häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz

Es handelt sich auch dann um ein häusliches Arbeitszimmer, wenn die Steuerpflichtige den Kellerraum von ihrem Lebensgefährten anmietet und noch weitere Kellerräume an die dem Lebensgefährten gehörenden GmbHs vermietet werden. Entscheidend ist, dass es sich um ein Einfamilienhaus handelt, welches nur über einen Eingang verfügt.

Fundstelle(n):
RAAAB-70121

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