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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 50298/03 EFG 2006 S. 113 Nr. 2

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 23 Abs. 2, EStG § 24 Nr. 1

Sonderzahlung an Vorstand und Aktionär einer Aktiengesellschaft wegen fehlgeschlagener Mitarbeiterbeteiligung als Arbeitslohn

Leitsatz

Die Sonderzahlung einer Aktiengesellschaft an einen Vorstand und Aktionär wegen einer fehlgeschlagenen Mitarbeiterbeteiligung ist den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen, wenn der Vorteil mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis gewährt wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 113 Nr. 2
WAAAB-70099

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