Rückwirkende Kraftfahrzeugsteuerermäßigung für Schwerbehinderte
Kraftfahrzeugsteuer
Leitsatz
Die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung für Körperbehinderte ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung rückwirkend ab dem im Grundlagenbescheid
Schwerbehindertenausweis als Tag der Feststellung der Behinderung angegebenen Datum zu berücksichtigen. Die Verwaltungspraxis,
nach der bei einer Antragstellung nach mehr als drei Monaten seit Ausstellung des Schwerbehindertenausweises eine Rückwirkung
über den Zeitpunkt der Antragstellung hinaus nicht anerkannt wird, ist rechtswidrig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 71 Nr. 1 BAAAB-70080
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