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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 277/04 EFG 2006 S. 54 Nr. 1

Gesetze: EWGV 1408/71 Art. 2 Abs. 1 EWGV 1408/71 Art. 4 Abs. 1 Buchst. h EWGV 1408/71 Art. 13 EWGV 1408/71 Art. 17 EWGV 1408/71 Art. 17 Abs. 2a EWGV 1408/71 Art. 73 EWGV 1408/71 Art. 76 EWGV 1408/71 Art. 79a EWGV 574/72Art. 10 EStG§ 65 Abs. 1 EStG§ 65 Abs. 2 EStG§ 62 Abs. 1 Nr. 2b EStG§ 63 EStG § 31

Ermittlung des Teilkindergeldanspruchs der Ehefrau bei Anrechnung einer in der Schweiz steuerpflichtigen Kinderzulage des Ehemanns

Kindergeld

Leitsatz

1. Ein mit seiner Familie in Deutschland wohnender und in der Schweiz nichtselbständig tätiger deutscher Staatsangehöriger hat nach Gemeinschaftsrecht einen Anspruch auf Familienleistungen ausschließlich nach schweizerischen Rechtsvorschriften. Ihm steht daher kein deutsches (Teil-)Kindergeld zu.

2. Ist aber das in der Schweiz erhaltene Kindergeld (hier: Kinderzulagen im Kanton Zürich) niedriger als das deutsche Kindergeld, steht der nicht erwerbstätigen Ehefrau des deutschen Staatsangehörigen Teilkindergeld zu.

3. Zur Ermittlung des (deutschen) Teilkindergeldanspruchs der Ehefrau ist vom regulären deutschen Kindergeldanspruch auch dann der Bruttobetrag der Schweizer Kinderzulage abzuziehen, wenn diese in der Schweiz vom Ehemann versteuert werden musste.

4. Zur Anwendung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 sowie Nr. 574/72 bei Erwerbstätigkeit in der Schweiz.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 54 Nr. 1
IWB-Kurznachricht Nr. 4/2006 S. 152
UAAAB-70078

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