Maßgeblicher Jahresüberschuss für die Überprüfung der Angemessenheit von Gewinntantiemen der GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer
Leitsatz
Bei der Prüfung, ob die den Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH zugesagten Gewinntantiemen 50 % des Gewinns der Gesellschaft
übersteigen, sind dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss zur Ermittlung der 50-%-Bemessungsgrundlage nicht nur die ertragsabhängigen
Steuern und die Tantiemen, sondern auch die steuerlichen Sonderabschreibungen hinzuzurechnen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2006 S. 923 Nr. 17 DStRE 2006 S. 846 Nr. 14 DStZ 2006 S. 212 Nr. 7 EFG 2006 S. 436 Nr. 6 KÖSDI 2006 S. 15193 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 15/2006 S. 599 WPg 2006 S. 1178 Nr. 18 AAAAB-70076
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