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Türkei | Reform Körperschaftsteuersatz und Investitionsrücklage
Das türkische Finanzministerium plant zum den bisherigen einheitlichen 30 %igen Körperschaftsteuersatz durch einen neuen progressiven Stufentarif zu ersetzen, der insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen steuerlich entlasten soll. Zu diesem Zweck werden zwei Modelle vorgeschlagen. Gewinne bis 100 000 türkische Lira (ca. 60 850 €) werden mit einem 15 %igen Körperschaftsteuersatz besteuert, darüber hinaus weiter mit 30 %. Alternativ wird ebenfalls ein progressiver Tarif eingeführt, wobei die obere Grenze von 30 % über einen Zeitraum von drei bis vier Jahren stufenweise reduziert wird, bis am Ende ein einheitlicher Steuersatz von 18 % erreicht ist. Zusätzlich soll die für Berechnung der Körperschaftsteuer zu berücksichtigende 40 %ige steuerfreie Investitionsrücklage für Anschaffung ode...