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IWB 22/2005 S. 990

Bulgarien | Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes

Der Mehrwertsteuersatz beträgt unverändert 20 %. Nicht mehr der Mehrwertsteuer unterliegen Umwandlungen von Handelsgesellschaften, Unternehmenskäufe und die Einbringung von Sacheinlagen in Unternehmen. Nicht in Bulgarien niedergelassene Ausländer sind für die Mehrwertsteuer nicht mehr registrierungspflichtig, wenn sie bestimmte Dienstleistungen in Bulgarien erbringen. Auf das Doppelte erhöht, wurden die Bußgelder bei Verstößen gegen das o. g. Gesetz (s. Amtsblatt der Republik Bulgarien, Nr. 108/2004).

[FB]