Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuer | Gewerbesteuerpflicht bei doppelt ansässigen Gesellschaften (§ 2 Abs. 2 GewStG)
Das Finanzministerium NRW hat mit Schr. v. (G 1402 - 22 - V B 4) zu den Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit vom – Rs. C-212/97 (NJW 1999, S. 2027) – und vom – Rs. C-208/00 (NJW 2002, S. 3614) – auf Abschn. 13 Abs. 2 Satz 4 Gewerbesteuer-Richtlinien 1998 (GewStR) Stellung genommen.