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FG Niedersachsen 09.12.2004 10 K 181/93, 10 K 219/93, NWB direkt 47/2005 S. 4

Verlustzuweisungsgesellschaften

Handelt es sich bei einem Unternehmen um eine sog. Verlustzuweisungsgesellschaft, spricht eine tatsächliche Vermutung für das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht. Denn bei derartigen Gesellschaften ist das tragende persönliche Motiv für die Hinnahme der Verluste die Absicht der Steuerersparnis. Verlustzuweisungsgesellschaften sind solche, deren Geschäftskonzept darauf beruht, zunächst buchmäßige Verluste auszuweisen und zu einem späteren Zeitpunkt steuerfreie oder steuerbegünstigte Veräußerungsgewinne zu erzielen.