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FG Münster Urteil v. - 7 K 5031/00 L

Gesetze: EStG § 38 Abs 3, EStG § 41a Abs 1 Nr 1, EStG § 41a Abs 1 Nr 2, AO 1977 § 69, AO 1977 § 34 Abs 1, AO 1977 § 191 Abs 1 Satz 1, AO 1977 § 93, BGB § 26, EStG § 38 Abs 2

Verfahren:

Haftung des für Steuern zuständigen Schatzmeister-Vorstands eines insolventen Vereins für Lohnsteuern

Leitsatz

1) Wer als Schatzmeister eines Fußballvereins für diesen auch über den Ablauf seiner gewählten Amtszeit hinaus die Tätigkeit eines Vorstands ausübt, haftet grundsätzlich auch für die abzuführenden Lohnsteuern als gesetzlicher Vertreter.

2) Gegen die Verpflichtung zur Abführung der Lohnsteuern kann nicht mit Erfolg eingewandt den, dem Verein hätten bei Auszahlung der Gehälter die weiteren Mittel für die Lohnsteuern gefehlt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAB-69669

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