Kein Vorsteuerabzug aus der Errichtung eines Carports neben dem privaten Wohnhaus
Leitsatz
Allein das Einstellen eines im Betriebsvermögen gehaltenen Fahrzeugs unter einen neben dem Familienwohnhaus des Unternehmers
ohne räumlichen Bezug zu seinem Unternehmen errichteten Carport führt nicht dazu, dass der Carport (teil-)unternehmerisch
genutzt wird. Der allein privaten Zwecken dienende Carport kann nicht dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden; dem Unternehmer
steht folglich aus den Kosten der Errichtung des Carports kein Vorsteuerabzug zu.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 75 Nr. 1 UStB 2006 S. 64 Nr. 3 DAAAB-69658
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