Steuerbefreiung für private Telekommunikation der Arbeitnehmer (§ 3 Nr. 45 EStG) nicht auch für Freiberufler anzuwenden
Leitsatz
1) Privat veranlasste Telefonkosten eines Freiberuflers sind nach § 12 Nr. 1 EStG nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Sie
erhöhen den nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelten Gewinn und sind nicht gem. § 3 Nr. 45 EStG als steuerfrei zu betrachten. Die
Steuervergünstigung steht nur Arbeitnehmern, nicht aber Gewerbetreibenden und Freiberuflern zu.
2) Die Zielsetzung einer Vereinfachungsbefreiung kann nur bei Arbeitnehmern erreicht werden, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen,
nicht dagegen bei Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften. Art. 3 GG gebietet keine Gleichbehandlung beider Berufsgruppen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 21 Nr. 1 VAAAB-69652
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.