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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 557

Die Selbstanzeige - Wirksamkeitsvoraussetzungen zur Erlangung der Straffreiheit und Problemfelder

von Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Frank K. Peter, Lehrbeauftragter, Worms

I. Vorbemerkungen

Die Selbstanzeige nach § 371 AO soll dem Steuerschuldner einerseits den Weg in die Legalität ebnen und andererseits dem Staat helfen, die im Rahmen der Selbstanzeige nachzuentrichtenden Steuern doch noch zu vereinnahmen. Allerdings kann nur der Steuerschuldner, welcher (meist unter Mithilfe seines Steuerberaters) alle erforderlichen Voraussetzungen bei Erstatten der Selbstanzeige beachtet, auch Straffreiheit erlangen. Eine fehlerhafte Selbstanzeige kann zum Bestehen der Strafbarkeit führen mit dem zusätzlichen Nachteil, dass nun die Finanzbehörde wegen der im Rahmen der unrichtigen oder unvollständigen Selbstanzeige erteilten Auskünfte neue oder weitere Ermittlungsansätze gegen den Steuerschuldner erlangt, die sie vielleicht ohne die Selbstanzeige nie erlangt hätte. Insofern kann eine unrichtige oder unvollständige Selbstanzeige zu einer „Strafbarkeitsfalle” werden. Entschließt man sich daher, Selbstanzeige zu erstatten, ist es wichtig, alle Erfordernisse genau zu beachten und alle Problemfelder zu kennen. Im Folgenden soll daher auf die Wirksamkeitsvoraussetzungen und wichtigsten Problemfelder der Selbstanzeige eingegangen werden.

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