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Fall Emma Zinsberger
Aufgabe zur grenzüberschreitenden Zinsbesteuerung in der EU
I. Vorbemerkungen
In 2005 ändert sich die Zinsbesteuerung in der Europäischen Union (EU) für Privatpersonen und verbundene Unternehmen durch die Umsetzung zweier Richtlinien. Es hat lange Zeit gedauert, bis sich die Mitgliedstaaten der EU mit der Zinsrichtlinie auf eine einheitliche Regelung für im Ausland erzielte Zinserträge natürlicher Personen einigen konnten. Ziel ist es, die im Ausland erlangten Zinserträge im Wohnsitzstaat des Gläubigers zu besteuern und somit die Nichtbesteuerung von Zinseinkünften einzudämmen. Die Zinsrichtlinie regelt daher lediglich grenzüberschreitende, nicht aber rein innerstaatliche Zinszahlungen. Neben der Besteuerung von Zinserträgen privater Personen wurde auch eine Richtlinie zur Besteuerung von Zinsen zwischen verbundenen Unternehmen beschlossen. Mit Hilfe der Zins-/Lizenzgebührenrichtlinie sollen die bis jetzt zum Teil noch bestehenden Quellensteuern auf Zinszahlungen beseitigt werden, die auftreten, sofern verbundene Unternehmen in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.
Allerdings ist es fraglich, ob diese für alle EU-Mitgliedstaaten neuen Zinsbe- steuerungssys...