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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 319

Abgrenzung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit von den Einkünften aus Gewerbebetrieb

von Prof. Dr. Claus Koss, Steuerberater, Regensburg

I. Sachverhalt

Der Krankenpfleger Franz hat sich mit einem mobilen sozialen Dienst selbständig gemacht. Zusammen mit einer angestellten Krankenschwester erbringt er häusliche Krankenpflege (medizinische Leistungen gemäß § SGB V) und häusliche Pflegehilfe (Pflegeleistungen i. S. des SGB XI). Seine Einnahmen setzen sich wie folgt zusammen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Häusliche Krankenpflege (SGB V)
35 000 €
Häusliche Pflegehilfe (SGB XI)
40 000 €
Gesamtumsatz
75 000 €

Die Gesamtaufwendungen für die Angestellte betragen 45 000 €. Außerdem hat Franz zwei neue Kfz (keine Spezialfahrzeuge) für jeweils 30 000 € angeschafft. Die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt sechs Jahre.

Die angestellte Krankenschwester wird tätig, nachdem Franz selber die Erst-Anamnese durchgeführt hat. Außerdem übernimmt Franz ihre Patienten abwechselnd im Sonntagsdienst bzw. als Urlaubsvertretung.

II. Aufgabenstellung

Ermitteln Sie die Summe der Einkünfte von Franz!

III. Lösungshinweise

1. Einkünftequalifikation

Ein selbständig tätiger Krankenpfleger kann Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit erzielen, wenn er Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbringt ( a. a. O.). Bedient er sich...