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Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - eine Gesamtdarstellung
I. Vorbemerkungen
Zur pauschalen Abgeltung der bei Alleinerziehenden auftretenden Mehrbelastungen wurde mit dem Haushaltsbe- gleitgesetz 2004 vom (BGBl 2003 I S. 3076) der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG in das Einkommensteuergesetz mit Wirkung ab dem eingefügt. Damit sollen insbesondere die höheren Kosten für die eigene Lebens- bzw. Haushaltsführung der „echten” Alleinerziehenden abgegolten werden, die einen gemeinsamen Haushalt nur mit ihren Kindern und keiner anderen erwachsenen Person führen, die tatsächlich oder finanziell zum Haushalt beiträgt.
Bereits im Jahr 2004 wurde die Vorschrift des § 24b EStG durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom (BGBl 2004 I S. 1753) rückwirkend zum dahingehend geändert, dass u.a. auch Alleinerziehende mit volljährigen Kindern den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen konnten.
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Anspruchsvoraussetzungen, der Höhe des Entlastungsbetrags und dessen Berücksichtigung im Veranlagungs- und Lohnsteuerverfahren. Dabei wird auch das Anwendungsschreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vom berücksichtigt.
II. Anspruchsvoraussetzungen
Einen Entlastungsbetrag können unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige beanspruchen, die
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