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Verdeckte Einlage einer 100 %-igen GmbH-Beteiligung in eine andere GmbH
Überträgt ein Stpfl. eine 100 %-ige Beteiligung an einer GmbH, die zu seinem Betriebsvermögen gehört, durch verdeckte Einlage auf eine andere GmbH (Zielkapitalgesellschaft), deren Alleingesellschafter er ebenfalls ist, so kommt es in seinem Betriebsvermögen zu einer der verdeckten Einlage vorausgehenden gewinnwirksamen – jedoch nach § 34 Abs. 2 Nr. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG tarifbegünstigten – Teilbetriebsaufgabe.
Dies gilt nicht nur dann, wenn die Beteiligung an der Zielkapitalgesellschaft im Privatvermögen des Stpfl. gehalten wird (so bereits , BStBl 1991 II S. 512), sondern nach dem Urteil vom auch dann, wenn die Beteiligung an der Zielkapitalgesellschaft ebenfalls zum Betriebsvermögen des Stpfl. gehört. § 6 Abs. 3 EStG (= § 7 Abs. 1 EStDV a. F.) steht der Gewinnrealisierung nicht entg...