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Kein Kindergeld bei längerer Übergangszeit vor Wehrdienstbeginn
Ein Anspruch auf Kindergeldfestsetzung besteht nicht, wenn die Übergangszeit vor Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes mehr als vier Monate beträgt. Das gilt auch für den Fall, dass mit einer derartigen Überschreitung der Übergangszeit nicht zu rechnen war und unabhängig davon, ob diese Verzögerung vom Kind zu vertreten ist. Grundsätzlich reicht die alleinige Vorlage von Bewerbungsschreiben bei summarischer Betrachtung nicht zu einem Nachweis von Ausbildungsbemühungen.S. 6