Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München 24.06.2005 I 144/04, NWB direkt 46/2005 S. 5

EDV-Berater als Freiberufler

Ein selbstständiger EDV-Berater mit hochschulmäßigem Abschluss eines Diplom-Betriebswirts (FH), der unter Einsatz seiner Kenntnisse auf einem der Hauptbereiche der Betriebswirtschaftslehre (Unternehmensführung, Leistungserstellung, Materialwirtschaft, Finanzierung, Vertrieb, Verwaltungswesen, Rechnungswesen sowie Personalwesen) qualifizierte Anwendersoftware entwickelt, übt als beratender Betriebswirt eine freiberufliche Tätigkeit aus.