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FG Hessen 13.06.2005 11 K 3858/01, NWB direkt 46/2005 S. 3

Verwertungsverbot bei rechtwidriger Durchsuchung

Anlässlich einer rechtwidrigen Durchsuchung bei einer Bank als Drittem (§ 103 StPO) gefundene Unterlagen können im Besteuerungsverfahren verwertet werden, wenn die Unterlagen auch in rechtmäßiger Weise zu erlangen gewesen wären und der Schutzzweck der verletzten Norm unter Berücksichtigung des Gebots der steuerlichen Belastungsgleichheit kein Verwertungsverbot gebietet.S. 4