Bekanntmachung der
Vordruckmuster Antrag auf Wohnungsbauprämie
2005
a) für Bausparbeiträge (§ 2
Abs. 1 Nr. 1 WoPG)
b) für andere
prämienbegünstigte Aufwendungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2
bis 4 WoPG)
Nach § 4 Abs. 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom (BGBl 1997 I S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2005 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.
Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung und das Ankreuzfeld zu den Einkommensverhältnissen können hervorgehoben oder auf sie kann auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2–4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.
BMF v. - IV C 5 -
S 1961 - 14/05
Fundstelle(n):
BStBl 2005 I Seite 998
EAAAB-69007