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BBV 11/2005 S. 5

Zustimmung der Empfängerin von Unterhaltszahlungen zum Sonderausgabenabzug des Unterhaltsleistenden

Stimmt die Empfängerin von Unterhaltszahlungen dem der Höhe nach beschränkten Antrag auf Abzug der Zahlungen als Sonderausgaben i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu, beinhaltet dies nach dem keine der Höhe nach unbeschränkte Zustimmung für die Folgejahre.

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