Anhang I: Artikel 11 der vorliegenden Verordnung
Anhang L Nummer 1 der Richtlinie 77/388/EWG
Webhosting (Websites und Webpages)
Automatisierte Online-Fernwartung von Programmen
Fernverwaltung von Systemen
Online-Data-Warehousing (Datenspeicherung und -abruf auf elektronischem Wege)
Online-Bereitstellung von Speicherplatz nach Bedarf
Anhang L Nummer 2 der Richtlinie 77/388/EWG
Gewährung des Zugangs zu oder Herunterladen von Software (z. B. Beschaffungs- oder Buchführungsprogramme, Software zur Virusbekämpfung) und Updates
Bannerblocker (Software zur Unterdrückung der Anzeige von Werbebannern)
Herunterladen von Treibern (z. B. Software für Schnittstellen zwischen Computern und Peripheriegeräten wie z. B. Printer)
Automatisierte Online-Installation von Filtern auf Websites
Automatisierte Online-Installation von Firewalls
Anhang L Nummer 3 der Richtlinie 77/388/EWG
Gewährung des Zugangs zu oder Herunterladen von Desktop-Gestaltungen
Gewährung des Zugangs zu oder Herunterladen von Fotos, Bildern und Screensavern
Digitalisierter Inhalt von E-Books und anderen elektronischen Publikationen
Abonnement von Online-Zeitungen und -Zeitschriften
Web-Protokolle und Website-Statistiken
Online-Nachrichten, -Verkehrsinformationen und -Wetterbericht
Online-Informationen, die automatisch anhand spezifischer, vom Leistungsempfänger eingegebener Daten etwa aus dem Rechts- oder Finanzbereich generiert werden (z. B. Börsendaten in Echtzeit)
Bereitstellung von Werbeplätzen (z. B. Bannerwerbung auf Websites und Webpages)
Benutzung von Suchmaschinen und Internetverzeichnissen
Anhang L Nummer 4 der Richtlinie 77/388/EWG
Gewährung des Zugangs zu oder Herunterladen von Musik auf Computer und Mobiltelefon
Gewährung des Zugangs zu oder Herunterladen von Jingles, Ausschnitten, Klingeltönen und anderen Tönen
Gewährung des Zugangs zu oder Herunterladen von Filmen
Herunterladen von Spielen auf Computer und Mobiltelefon
Gewährung des Zugangs zu automatisierten Online-Spielen, die nur über das Internet oder ähnliche elektronische Netze laufen und bei denen die Spieler räumlich voneinander getrennt sind
Anhang L Nummer 5 der Richtlinie 77/388/EWG
Automatisierter Fernunterricht, dessen Funktionieren auf das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz angewiesen ist und dessen Erbringung wenig oder gar keine menschliche Beteiligung erfordert, einschließlich so genannter virtueller Klassenzimmer, es sei denn, das Internet oder das elektronische Netz dient nur als Kommunikationsmittel zwischen Lehrer und Schüler
Arbeitsunterlagen, die vom Schüler online bearbeitet und anschließend ohne menschliches Eingreifen automatisch korrigiert werden
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
UAAAB-68890