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Vermietung von Parkplätzen für das Abstellen von Fahrzeugen
Die Vermietung eines mit Parkplätzen hergerichteten Grundstücks, bei dem der Mieter den jeweiligen Einzelparkplatz an den Endnutzer weitervermietet, ist keine steuerfreie Grundstücksvermietung, weil das Wesensmerkmal der Gebrauchsüberlassung an den Leistungsempfänger unter Ausschluss anderer gegen Entgelt vorliegt.