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Zulage bei Gewährung von Steuervergünstigungen im Ausland
Der in den Niederlanden gewährte Schuldzinsenabzug stellt eine steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für dasselbe selbst genutzte Wohneigentum i. S. des durch das HBeglG 2004 geänderten § 6 Abs. 3 EigZulG dar. Bei der Frage des Objektverbrauchs durch die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen im Ausland, z. B. des Schuldzinsenabzugs in den Niederlanden, sind nach der OFD Münster verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden: beschränkte Steuerpflicht in Deutschland – kein Eigenheimzulageanspruch; beschränkte Steuerpflicht in den Niederlanden – kein Schuldzinsenabzug in den Niederlanden, somit kein Fall der Objektbeschränkung; unentgeltliche Überlassung einer Wohnung in Deutschland – kein Schuldzinsenabzug in den Niederlanden, somit kein Fall der Objektbeschränkung; unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschl...