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Behandlung des Prämienprogramms für Bahnfahrer
Werden Bonuspunkte im Rahmen einer dienstlichen Tätigkeit erlangt (Bonuspunkte für Bahnfahrten im Rahmen einer Dienstreise) und für private Zwecke verwendet (z. B. für eine Urlaubsreise) liegt Arbeitslohn vor. Soweit privat verwertete Bonuspunkte auf privater Inanspruchnahme von Dienstleistungen beruhen (Bonuspunkte für eine Urlaubsreise werden wiederum für eine Urlaubsreise verwendet), handelt es sich nicht um einen steuerpflichtigen Vorgang. Soweit Bonuspunkte beruflich verwendet werden (Bonuspunkte für eine Dienstreise werden auf Grund eines Auskehrungsanspruchs des Arbeitgebers wiederum für eine Dienstreise verwendet), handelt es sich ebenfalls nicht um einen steuerpflichtigen Vorgang.