Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wechsel der Abschreibungsmethode
Der enge zeitliche und sachliche Zusammenhang zwischen Bilanzänderung und Bilanzberichtigung setzt keine Identität der Bilanzierungszeiträume voraus. Bei einem Wechsel der Abschreibungsmethode kann der zeitliche Zusammenhang auch gewahrt sein, wenn die zu berichtigende Ausübung eines Bilanzierungswahlrechts (Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG) lediglich in der Gestalt mittelbar Auswirkungen auf andere Bilanzen hatte, dass diesen durch Verzicht auf eine gleichmäßige Verteilung keine Abschreibungsbeträge zugeordnet worden waren.