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OLG Stuttgart 26.09.2005 5 U 73/05, NWB 45/2005 S. 368

Mietrecht | Kündigung zur besseren Verwertung einer Eigentumswohnung durch Erbengemeinschaft

Wird eine Eigentumswohnung im Wege des Erbgangs in vermietetem Zustand von den Erben erworben, so ist für die Bewertung der Frage, ob eine Kündigung zur Ermöglichung der Verwertung gerechtfertigt ist, weil ansonsten ein erheblicher Verwertungsverlust entsteht, auf den Wert der Wohnung in vermietetem Zustand abzustellen. Wird gekündigt, weil mit einer Wohnung in vermietetem Zustand ein erheblich geringerer Erlös zu erzielen ist als bei einer Veräußerung in unvermietetem Zustand, so ist der Nachteil anhand der Marktverhältnisse konkret nachzuweisen (, WM 2005 S. 658).