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Bilanzierung | Sonderposten mit Rücklageanteil bei der Prüfung der Überschuldung einer Kapitalgesellschaft nicht zu berücksichtigen
Nach dem NWB UAAAB-68611 bildet ein in der Handelsbilanz gebildeter Sonderposten mit Rücklageanteil keinen Schuldposten ab, der aus zivilrechtlicher Sicht das Unternehmensvermögen mindert. Er ist deshalb bei der Prüfung der Frage, ob eine Kapitalgesellschaft überschuldet und deshalb eine gegen sie gerichtete Forderung eines Gesellschafters wertlos ist, regelmäßig nicht zu berücksichtigen. Dazu führt der Senat weiter aus: Ein Sonderposten mit Rücklageanteil bildet weder eine Verbindlichkeit noch eine sonstige Last des Unternehmens ab. Es handelt sich vielmehr um eine Bilanzposition, durch die steuerrechtlich zulässige Passivposten (auch) in der Handelsbilanz berücksichtigt werden können. Inhaltlich drückt diese Position zum Teil eine latente Steuerbelastung aus; zum a...