NWB EN-Nr. 1503/98
Schuldner des Vorsteuerberichtigungsanspruchs ist nach
§ 15a UStG, der sich aus einer umsatzsteuerfreien Veräußerung
des Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung ergibt, der
Grundstückseigentümer und nicht der Zwangsverwalter, wenn neben dem
Zwangsversteigerungsverfahren noch die Zwangsverwaltung des Grundstücks
angeordnet ist. Dies ergibt sich daraus, daß die Zwangsverwaltung nur die
Verwertung von Grundstücken durch Nutzung, nicht aber durch
Veräußerung erfaßt. Der Zwangsverwalter ist daher nur insoweit
Schuldner des Vorsteuerberichtigungsanspruchs, als dieser durch eine
umsatzsteuerfreie Vermietung des Grundstücks entsteht.
Fundstelle(n): GAAAB-68633
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