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FG München Urteil v. - 2 K 2385/03

Gesetze: EStG 2000 § 20 Abs. 1 Nr. 7EStG 2000 § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 S. 1 Buchst. c EStG 2000 § 23

Steuerpflicht des Überschusses aus der Veräußerung von Indexzertifikaten

Einkommensteuer 2000

Leitsatz

1. Wird dem Käufer von Indexzertifikaten nur die Rückzahlung von ca. 10 % des beim Erwerb eingesetzten Kapitals fest zugesagt, so ist darin keine „Rückzahlung” i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu sehen (Abgrenzung zum IV C 1 – S 2252 – 87/99, BStBl I 1999, 433).

2. Das Indexzertifikat kann in diesem Fall auch nicht steuerlich in eine Kapitalforderung von 10% aufgespalten werden, deren Rückzahlung in voller Höhe zugesichert ist, und eine Forderung von 90%, bezüglich derer keine Rückzahlung zugesichert ist; ein Gewinn aus dem nach Ablauf der Frist für private Veräußerungsgeschäfte erfolgten Verkauf der Zertifikate ist daher in voller Höhe nicht steuerpflichtig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 712 Nr. 12
KÖSDI 2006 S. 15227 Nr. 9
OAAAB-68532

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