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Berechnung einer Haftungsschuld und eines Erstattungsbetrags
Eine dem Haftungsschuldner nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über sein Vermögen zugestellte Berechnung einer Haftungsschuld vermag keine Fälligkeit des Haftungsanspruchs des Finanzamts zu begründen. Die Berechnung eines Erstattungsbetrags kann im Konkursverfahren Grundlage für einen Abrechnungsbescheid sein und mithin zur bestandskräftigen Feststellung eines Erstattungsanspruchs führen.