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Einbeziehung von Versorgungsleistungen in Feststellungsverfahren
Wurde mehreren Angehörigen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Grundvermögen gegen Versorgungsleistungen übertragen und erzielt die aus den Angehörigen bestehende Grundstücksgemeinschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen, ist in die einheitliche und gesonderte Feststellung für die Grundstücksgemeinschaft auch die Höhe der als Sonderausgaben abziehbaren Versorgungsleistungen einzubeziehen. Dass nicht die Grundstücksgemeinschaft (Bruchteilsgemeinschaft), deren Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert und einheitlich festzustellen sind, als solche bezüglich der Versorgungsleistungen zahlungspflichtig ist, sondern S. 3die Gemeinschafter, ändert daran nichts. Wurden die Sonderausgaben bislang nicht im Feststellungsbescheid berücksichtigt, hat das Finanzamt dies in einem Ergänzun...