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NWB 44/2005 S. 361

Unfallversicherung | Versicherungsschutz in Tagespflegestellen und bei Tagesmüttern

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe v. (BGBl 2005 I S. 2729) werden mit Wirkung v. an auch Kinder in Tagespflegestellen bzw. bei Tagesmüttern in den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Der Versicherungsschutz ist kostenlos; einer besonderen Anmeldung bei der zuständigen Landesunfallkasse durch die Eltern bedarf es nicht. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist aber, dass die Tagespflegeperson beim Träger der örtlichen Jugendhilfe registriert ist. Dadurch werden Mindestanforderungen an Eignung, Sachkompetenz und Räumlichkeiten sichergestellt.