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Insolvenzrecht | Aufrechnung des Finanzamts mit Einkommensteuererstattungen
Die Abtretung der Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis an einen vom Insolvenzgericht bestimmten Treuhänder während der sog. Wohlverhaltensperiode erfasst nicht den Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Einkommensteuerzahlungen (a. A. Uhlenbruck/Vallender, InsO, 12. Aufl., § 287 Rn. 31; Kübler/Prütting/Wenzel, InsO, § 287 Rn. 9). In der Wohlverhaltensperiode besteht allerdings kein allgemeines Aufrechnungsverbot für die Insolvenzgläubiger, so dass das Finanzamt mit rückständigen, noch vor Insolvenzeröffnung begründeten Steuerforderungen aufrechnen kann ().