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Einkommensteuer | Änderung des Einführungsschreibens zur Zinsinformationsverordnung
Mit Schreiben v. - IV C 1 - S 2402 a - 46/05 hat das BMF das Einführungsschreiben zur ZIV v. - S 2000 (BStBl 2005 I S. 29) geändert. Welche Informationen nach der ZIV von inländischen Zahlstellen/Wirtschaftsbeteiligten an das BfF (ab Bundeszentralamt für Steuern) zu übermitteln sind, ergibt sich aus der Anlage II. Das Schreiben ist online abrufbar unter NWB JAAAB-67553.