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Einkommensteuer | Genussrecht als Beteiligung am Kapital der Gesellschaft i. S. von § 17 EStG
Wie der NWB QAAAB-68138 entschieden hat, liegt eine „Beteiligung am Kapital der Gesellschaft” i. S. von § 17 EStG bei eingeräumten Genussrechten nicht schon dann vor, wenn diese eine Gewinnbeteiligung gewähren, sondern nur dann, wenn sie auch eine Beteiligung am Liquidationserlös der Gesellschaft vorsehen. Die Vereinbarung, dass das Genussrechtskapital erst nach der Befriedigung der übrigen Gesellschaftsgläubiger zurückzuzahlen ist (sog. Nachrangvereinbarung), verleiht dem Genussrecht noch keinen Beteiligungscharakter. – Anmerkung: Wäre das Genussrechtskapital in die Berechnung der Beteiligungsquote einbezogen worden, hätte der Kläger keine wesentliche Beteiligung i. S. des § 17 EStG a. F. gehabt. Der BFH folgt der h. A. im Fachschrifttum, nach der die Beteiligung am Liquidatio...