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Beschlagnahme von Datenbeständen einer Steuerberatungskanzlei durch die Steuerfahndung
Durchsucht die Steuerfahndung die Kanzleiräume eines StB, darf sie nicht alle Datenbestände der Praxis sichten und beschlagnahmen. Nach der Entscheidung des müssen Datenbestände unbeteiligter Mandanten oder Sozien dem Zugriff der Steuerfahndung entzogen bleiben.
In der neuen Zeitschrift BeraterBrief Kanzleimanagement (BBKM) des NWB-Verlags analysiert Singer in Ausgabe 2/2005 ab S. 44 das Urteil des BVerfG ausführlich und stellt einige Regeln vor, wie sich der StB bei einer Durchsuchungsaktion der Steuerfahndung verhalten sollte.