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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 118/04

Gesetze: MinöStV § 53 Abs. 1

Erstattung von Mineralölsteuer bei Insolvenz des Warenempfängers nach mehreren Rücklastschriften

Leitsatz

Die nach § 53 Abs. 1 MinöStV vorgeschriebene laufende Überwachung der Außenstände erfordert eine am Einzelfall orientierte Betrachtungsweise.

Ausführungen zur Fragestellung, ob bereits eine einzelne Rücklastschrift im Rahmen einer langjährigen Geschäftsbeziehung einen Mineralölhändler veranlassen muss, seine Belieferungspraxis zu ändern.

Fundstelle(n):
TAAAB-67995

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